Mensa
Am GGM besteht die Möglichkeit, in der Mittagspause warme Mahlzeiten in der Mensa zu sich zu nehmen.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Schulkonto im Voraus.
Die Bestellung des Essens kann am Vortag bis 23.00 Uhr geschehen unter
Sie können zwischen zwei täglich wechselnden Menüs wählen, es gibt aber auch Gerichte, die dauerhaft angeboten werden. Den aktuellen Speiseplan können Sie unter der App „MensaMax“ einsehen. Hier finden Sie nur einen Musterspeiseplan.
Bitte beachten Sie auch die Allergenliste.
Häufige Fragen
Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?
Beantragen Sie bei mensapoint.de ein neues Kundenkonto. Die hierfür notwendigen Daten erhalten Sie via Elternbrief. Füllen Sie bitte die notwendigen Felder aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt. Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren erforderlichen Zugangsdaten. Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort zusenden lassen. Essensbestellung und Abbestellung.
Essensbestellung und Abbestellung
Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Tagesessen (eines davon ist vegetarisch) angeboten, welche für alle 5,00 Euro kosten.
Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens am Vortag bis um 23:00 Uhr vorgenommen haben. Essensabbestellungen können Sie noch am Essenstag bis um 07:45 Uhr durchführen. Später eingehende An‑ und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn man nicht am Essen teilgenommen hat.
Will man für einen längeren Zeitraum Essen bestellen oder abbestellen, kann man dies in MensaMax über den Menüpunkt Dauerbestellung erledigen.
Essensausgabe
Es werden RFID-Chips zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Über den Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabei haben.
Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb nicht gehungert werden. An der Essensausgabe kann auch manuell recherchiert werden, welches Essen bestellt wurde. In diesem Fall werden jedoch bei der Ausgabe des Essens automatisch 20 Cent Bearbeitungsgebühr vom Mensakonto zusätzlich abgebucht. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen.
Der Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand von 5 Euro in der Mensa ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt werden.
Wie zahle ich das Essen?
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung. Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck Ihren Login-Namen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Empfänger: | Gabelsberger-Gymnasium Mainburg |
IBAN: | DE32 7505 1565 0011 4122 93 |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gastpar: v.gastpar@gabelsberger-gymnasium.de
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 15 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens unterstützt. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT und damit vergünstigt abgerechnet werden.